Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Verkaufs- und Lieferbedingungen von Stock Kaffeemaschinen e. K.
Allgemeines
Es gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender eines Kunden, es sei denn, wir hätten deren Geltung schriftlich zugestimmt. Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Unternehmer im Sinne der §§ 14, 310 BGB. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur für diese. Durch die Bestellung der Ware erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen einverstanden.
Angebot, Angebotsunterlagen
Sämtliche Angebote sind immer freibleibend; wir behalten uns vor, Angebote im Sinne des § 145 BGB innerhalb von 14 Tagen anzunehmen. Erhöhen sich in der Zeit zwischen dem Vertragsabschluss und der Auslieferung gesetzliche Abgaben, z.B. Umsatzsteuer, können wir diese Erhöhung weiterberechnen. Sollte der Lieferzeitpunkt mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss liegen, behalten wir uns eine angemessene Preiserhöhung für den Fall von Preiserhöhungen unseres Vorlieferanten vor. Ist diese für den Kunden der Höhe nach unzumutbar, steht es ihm frei, sich vom Vertrag zu lösen.
Bilder, Angebotsunterlagen, Zeichnungen und Kalkulationen stehen unter unserem ausschließlichen Eigentums-, Nutzungs- bzw. Urheberrecht. Die Verwendung außerhalb der jeweiligen Vertragsbeziehungen ist untersagt.
Lieferzeit / Annahmeverzug
Sollte eine Lieferfrist vereinbart oder zugesagt sein, beginnt sie ab dem Tag an zu laufen, an dem eventuelle technische Fragen geklärt und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Bestellung, insbesondere Mitwirkungspflichten, erfüllt hat. Die Lieferzeit gilt auch dann als eingehalten, wenn die Kaufsache noch nicht versandt aber innerhalb der von uns bestätigten Frist versandbereit ist und dies dem Kunden mitgeteilt wurde. Teillieferungen sind zulässig. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bestätigt sind. Wird eine verbindliche Lieferfrist von uns nicht eingehalten, ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Ansonsten sind Lieferfristen nur als annähernd anzusehen, eine Nachfristsetzung wird nicht entbehrlich. Bei Annahmeverzug des Kunden oder Verletzung seiner Mitwirkungspflichten sind wir berechtigt, uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Im Falle des Annahmeverzugs geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Verzug geraten ist.
Fixgeschäfte bedürfen ebenfalls einer schriftlichen Vereinbarung. Bei einem Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Unsere Haftung bei Lieferverzug beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und sowie die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und ist auf den vorhersehbaren typischerweise zu erwartenden Schaden beschränkt.
Bei höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umständen, insbesondere im Falle von Betriebsstörungen, Aufruhr, Transportschäden, Streik, Aussperrung, Energieeinschränkungen, Stromausfall, Importbeschränkungen oder Kriegs- oder Terroreinwirkungen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
Gefahrübergang / Versand & Verpackung
Grundsätzlich erfolgt die Lieferung „ab Lager“. Die Gefahr geht mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Kaufsache auf den Kunden über, wenn dieser auf Grund gesonderter Vereinbarung selbst den Versand übernimmt. Im Übrigen erfolgt der Versand, auch bei frachtfreier Lieferung, auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer oder ein sonstiges Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. Versandweg und Beförderungsart sind unserer Wahl überlassen. Die Haftung für negative Witterungseinflüsse auf die gelieferten Waren ist, soweit nicht anderweitige Haftungsgründe in betracht kommen, ausgeschlossen. Eine Transportversicherung wird von uns nur auf Wunsch des Kunden gedeckt und gesondert in Rechnung gestellt.
Für die Rücknahme von Verpackungen gelten ev. mit uns vereinbarte gesonderte Vereinbarungen. Gibt es solche nicht, gelten die Regelungen des jeweiligen Transporteurs.
Der Inhalt einer jeden Lieferung muss vom Kunden bei Anlieferung unverzüglich nach § 377 HGB auf Qualität, Quantität, Identität und Beschaffenheit geprüft werden. Äußerliche Schäden sind dem Transporteur sofort anzuzeigen. Verdeckte Schäden müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Kalendertagen ab Kenntnismöglichkeit, schriftlich an uns und den Transporteur gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche aus Transportschäden nicht mehr geltend gemacht werden.
Gewährleistung
Nur unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder natürliche Abnutzung oder Verschleiß (z.B. Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, bei Gebrauchtwaren oder besondere äußere Einflüsse auftreten) stellen keine Mängel dar. Wir sind berechtigt, jede Mängelanzeige des Kunden zu prüfen und die Art und Weise der Nacherfüllung (Nachbesserung, Nachlieferung) festzulegen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Ersetzte Ware geht in unser Eigentum über. Auf Verlangen ist die beanstandete Ware frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge werden die Kosten des günstigsten Versandweges ersetzt; erhöhte Kosten wegen der Verbringung der Ware an einen anderen als den bestimmungsgemäßen Ort der Lieferung an den Kunden tragen wir nicht.
Für Instandsetzungsarbeiten oder sonstige Eingriffe, die vom Kunden oder Dritten ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommen wurden, wird jede Gewährleistung ausgeschlossen. Anschlüsse an Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Dampf, Abwasser, Heißwasser, Gas, etc.) sind vom Kunden auf seine Kosten zu veranlassen und dürfen nur von konzessionierten örtlichen Elektrofachleuten bzw. Installateuren vorgenommen werden. Ist ein Mangel auf eine nicht fachgerechte Installation, mangelhafte Wartung und Pflege oder nachlässige Behandlung zurückzuführen, entfällt der Gewährleistungsanspruch. Stellt sich bei Prüfung einer beanstandeten Ware heraus, dass die Mängelrüge unberechtigt ist, kann eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware und der Versandkosten beansprucht werden.
Unsere Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
Preise / Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Lager“ ohne Verpackung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist, soweit nicht anders angegeben, nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Aufrechnungsrechte bestehen nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Ansprüchen. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, wenn sie nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Sämtliche Zahlungen sind ohne jeden Abzug kostenfrei auf unser Konto zu leisten.
Zahlungen sind fällig, wenn die Kaufsache versandbereit ist, die Versandbereitschaft schriftlich mitgeteilt und die Rechnung verschickt wurde, es sei denn, es wurde schriftlich anderes vereinbart. Bei Überschreitung eines Zahlungstermins oder einer Zahlungsfrist von mehr als 30 Tagen entstehen Verzugszinsen in zumindest gesetzlicher Höhe, derzeit 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt unberührt. Bei Überweisungen und Zusendung von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn diese unserem Konto endgültig gutgeschrieben worden sind.
Bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsfristen wird unsere jeweils bestehende Gesamtforderung zur sofortigen Zahlung fällig. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. In diesem Fall können wir die Weiterbelieferung ablehnen oder – nach unserer Wahl – für später fällig werdende Leistungen ganz oder teilweise Sicherheiten verlangen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Die Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Auskünfte über seine Vermögenslage, welche eine Kreditgewährung nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen, berechtigen uns, jederzeit entgegen vereinbarter Zahlungsziele sofortige Bezahlung zu verlangen, unseren Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware geltend zu machen, diese zurückzunehmen und auch ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.
Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der Kaufsache bleibt bis zum Eingang aller bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen, einschließlich aller Forderungen aus Nachbestellungen, Ersatzteilbestellungen und Folgeaufträgen vorbehalten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, ohne dass dies ein Rücktritt vom Vertrag wäre. Nach Rücknahme der Ware sind wir zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist abzüglich angemessener Verwertungskosten auf die Forderungen gegenüber dem Kunden anzurechnen.
Im Falle der Rücknahme der Kaufsache sind wir – soweit uns nicht ein höherer Schaden entstanden ist – berechtigt, pro angefangenem Jahr beginnend mit dem Zeitpunkt der Lieferung der Ware an den Kunden einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von
30 % des Nettolistenpreises der zurückgenommenen Ware verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens ebenso vorbehalten wie derjenige, dass kein Schaden entstanden ist.
Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Ihm obliegt auf eigene Kosten die Neuwertversicherungspflicht gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahl- und sonstige Schäden. Eventuelle erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind vom Kunden auf eigene Kosten und in den vorgeschriebenen Zeiträumen durchführen.
Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter hat der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn die Ware durch Weiterverarbeitung und/oder Umbildung zu einer neuen Sache wird. Wir erwerben in diesem Fall Bruchteilseigentum in der Höhe des Wertes, der der in unserem Eigentum stehenden Ware im Verhältnis zum Gesamtwert der neuen Sache entspricht. Die Geltung von § 950 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe unserer Forderung ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen seine Kunden oder Dritte entstehen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung bis auf Widerruf ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Uns zustehende Sicherheiten sind auf Anforderung des Kunden von uns freizugeben, wenn diese die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen. Die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten steht uns frei.
Haftung
Unsere Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit dem Kunden im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; dies gilt auch für eine eventuelle Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Gerichtsstand / Erfüllungsort
Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist ebenfalls unser Geschäftssitz.
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